KLASSE AM

Mit dieser Fahrerlaubnis darfst du nur Kleinkrafträder bis maximal 50 ccm und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h fahren.

KLASSE A1

Der Führerschein der Klasse A1 umfasst Leichtkrafträder bis 125 cm³ und 11 kW sowie einem maximalen Leistungs-Gewichts-Verhältnis von 0,1 kW/kg. Hier gilt als Mindestalter: 16 Jahre.

KLASSE A2

Mit dem Führerschein der Klasse A2 dürfen Motorräder mit einer Leistung von bis zu 35 kW gefahren werden, die Hubraumbegrenzung entfällt. Mit dem A2-Führerschein dürfen Sie auch alle Krafträder der Klassen A1 und AM fahren.

KLASSE A

Führerscheinklasse A, Großer Motorradführerschein Mit dem Motorradführerschein der Klasse A dürfen Sie Motorräder mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm fahren, ohne Einschränkung der Höchstgeschwindigkeit. Auch sämtliche dreirädrige Kraftfahrzeuge mit diesen Eigenschaften sind vom Führerschein umfasst.

KLASSE B

Führerscheinklasse B umfasst alle Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (letzteres ehemals Klasse BE).

KLASSE BE

Mit der Fahrerlaubnisklasse BE darf eine Kombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse B mit einer zulässigen Gesamtmasse von maximal 3500 kg mit einem Anhänger oder Sattelanhänger geführt werden, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 3500 kg nicht übersteigt.

KLASSE C

Die Klasse C berechtigt zum Führen von Kraftfahrzeugen – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750kg).

KLASSE C1

Führerschein C1, Für Lkw bis 7,5 Tonnen Wer einen Führerschein der Klasse C1 besitzt, darf Fahrzeuge mit den folgenden Eigenschaften fahren: Die zulässige Gesamtmasse beträgt mehr als 3500 Kilogramm und nicht mehr als 7500 Kilogramm. Höchstens acht Sitzplätze, der Führersitz zählt nicht mit.

KLASSE CE

Der Führerschein der Klasse CE kann als „Königsklasse“ bezeichnet werden. Denn die Führerscheinklasse CE beschreibt eine sogenannte Fahrzeugkombination aus einem Lkw der Klasse C und einem Anhänger. Damit dürfen Sie, sind Sie im Besitz dieser Fahrererlaubnis, die ganz großen Lastzüge lenken.

KLASSE CE1

Der C1E-Führerschein erlaubt es Lkw-Fahrern, das Fahrzeug der Klasse C1 mit einem Anhänger von mehr als 750 Kilogramm zulässige Gesamtmasse zu fahren. Inhaber dieser Fahrerlaubnis dürfen aber auch ein Fahrzeug der Klasse B mit einem Anhänger von mehr als 3500 Kilogramm kombinieren.

KLASSE D

Die Klasse D ist eine der vier Fahrerlaubnisklassen, die Sie dazu berechtigen, einen Bus im öffentlichen Straßenverkehr zu führen. Der Klasse-D-Führerschein berechtigt Sie dazu, Kraftfahrzeuge zu fahren, die zur Beförderung von mehr als 8 Personen (Fahrzeugführer wird nicht mitgezählt) ausgelegt sind. Außerdem dürfen Sie einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 750 kg ziehen.

KLASSE D1

Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A) die gebaut und ausgelegt sind zur Beförderung von nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer und mit einer Länge von nicht mehr als 8 m, auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg. Klasse D1 wird grundsätzlich nur für 5 Jahre erteilt; danach wird sie für jeweils weitere 5 Jahre nach Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung (betriebs- oder arbeitsmedizinischem Gutachten bzw. MPU-Gutachten und augenärztlichem Gutachten) verlängert.

KLASSE DE

Der Führerschein der Klasse DE ist die Erweiterung zum Führen eines Anhängers mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 750 kg. Mit ihm darfst du mehr als 8 Fahrgäste befördern. Voraussetzung hierfür ist neben den Klassen B und D ein spezieller Nachweis über die körperliche Eignung und die Belastungsfähigkeit durch ein Gutachten eines Arbeitsmediziners oder eine medizinisch/psychologische Untersuchung. Außerdem benötigst du einen Nachweis über das Sehvermögen. Diesen kann auch ein Arbeitsmediziner erstellen. Zusätzlich zum Führerschein müssen Busfahrer, die gewerblich Personen befördern, seit 10.09.2008 die Vorgaben des Berufskraftfahrer-Qualifikation-Gesetzes erfüllen.

KLASSE D1E

Der Führerschein D1E für Busse. Ein Bus mit Anhänger ist vor allem bei viel Gepäck oder sperrigen Gegenständen nützlich.Ein Bus mit Anhänger ist vor allem bei viel Gepäck oder sperrigen Gegenständen nützlich. Die Führerscheinklasse D1E ist die Erweiterung der Klasse D1. Wer also einen Bus mit Anhänger fahren möchte, benötigt die entsprechende Fahrerlaubnisklasse. Insbesondere Fahrer von Reisebussen, beispielsweise im Fernverkehr, benötigen hin und wieder einen D1E-Führerschein.

KLASSE L

Die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.

KLASSE T

Zugmaschinen (nationale Klasse) mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern) Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern)